hier geht es weiter zur Turnierordnung
Weihnachtsfeier des 1.MBK
Freitag 14. Dezember 2018 ab 17:00
Weihnachtsfeier des 1.MBK
Freitag 6. Dezember 2019 ab 17:00
Wien, am 25.5.2018
Betreff: Wichtige Informationen zum Datenschutz
Auf Grund des am 25. Mai 2018 Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVo )
stellen wir die
Datenschutzerklärung des 1. Mariahilfer Billard Klub
online
zuständige Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at)
Verantwortlicher ist: der aktuelle Obmann (Markus Krska, stand 25.5.2018)
Link: Datenschutzerklärung http://www.mariahilfer-billardklub.at/index.php/datenschutz
Ihr/Dein
Wien, am 24.5.2018
Betreff: Wichtige Informationen zum Datenschutz
Liebes Klub-Mitglied, Interessentin oder Interessent des 1. Mariahilfer Billard Klub,
als Klub-Mitglied, Interessentin oder Interessent haben Sie/hast Du uns Ihre/Deine personenbezogenen Daten anvertraut. Der Schutz Ihrer/Deiner persönlichen Daten waren und sind uns sehr wichtig und wir gehen damit mit größtmöglicher Sorgfalt um. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie/findest Du alle Informationen und Details, wie wir personenbezogene Daten verwenden.
Auf Grund des am 25. Mai 2018 Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVo ) werden wir alle personenbezogenen Daten löschen, sind aber leider gezwungen, wenn Sie/Du weiterhin von uns einen Newsletter erhalten möchten/möchtest, nochmalig Ihr/Dein Einverständnis für die Speicherung Ihrer/Deiner Daten einzuholen.
Das bedeutet; Wenn Sie/Du von uns weiterhin einen Newsletter bekommen möchten/möchtest, sende bitte eine E-Mail an uns mit der unten angeführten Einverständniserklärung. Nur in diesem Fall werden Sie/wirst Du weiterhin aktuelle Informationen von uns erhalten.
Datenschutzerklärung des 1. Mariahilfer Billard Klub
Wir verarbeiten Ihre/Deine personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Newsletterverwaltung, Abwicklung von Sportveranstaltungen und -zusendung oder um Rückfragen zu beantworten.
Für diesen Zweck werden folgende personenbezogenen Daten vom 1. Mariahilfer Billard Klub gespeichert und verwaltet;
Name, E-Mail, Geburtstag, Wohnadresse und Telefonnummer.
Wir verwenden für den Newsletterversand zur Zeit das einfache Manuelle-Verfahren. Ihnen/Dir wird erst dann ein Newsletter zugesendet, wenn Sie Ihre/Du Deine Anmeldung per Mitteilung Ihrer/Deiner E-Mail-Adresse über eine von uns zugesendete E-Mail bestätigt wird. Damit stellen wir sicher, dass Sie/Du wirklich unseren Newsletter-Dienst nutzen möchten/möchtest.
Sie können/Du kannst einen bei uns abonnierten Newsletter jederzeit abbestellen. Dazu können Sie/kannst Du uns entweder eine E-Mail zusenden oder Brief eine Stornierung vornehmen. Ihre/Deine Daten, die Sie/Du uns hier bekannt geben haben/hast, werden nur so lange verarbeitet, so lange Ihre/Deine Einwilligung zum Newsletterversand besteht und diese Newsletter von uns versandt werden.
Sie haben/Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, sowie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit. Sie haben/Du hast das Recht sich bei vermeintlichen Unzulänglichkeiten bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren.
Verantwortlicher ist: der aktuelle Obmann (Markus Krska, stand 25.5.2018)
Link: Datenschutzerklärung http://www.mariahilfer-billardklub.at/index.php/datenschutz
□ Ich stimme nicht zu, …
□ Ja, ich stimme zu, …
(bitte nichtzutreffende Zeile löschen, oder zutreffendes ankreuzen)
… dass meine persönlichen Daten Name, E-Mail, Geburtstag, Wohnadresse und Telefonnummer zum Zwecke der Information über Leistungsangebote des 1. Mariahilfer Billard Klub verarbeitet werden.
Du kannst/Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder Brief an unseren Klub kostenfrei widerrufen.
Bei Fragen kontaktiere uns bitte unter den bekannten Kontakt-Möglichkeiten.
Vielen Dank für Ihr/Dein Vertrauen und Ihre/Deine Mithilfe,
Ihr/Dein
Weihnachtsfeier des 1.MBK
Freitag 7. Dezember 2017 ab 17:00
Weihnachtsfeier des 1.MBK
Freitag 9. Dezember 2016 ab 18:00
TURNIERORDNUNG und ORGANISATIONSREGELN KB
1. GÜLTIGKEITSBEREICH
a) Die vorliegenden Regelungen beziehen sich auf die Sportart Karambol auf der in Österreich zugelassenen Billardgröße 2,10 x 1,05 m für das Kleinbillard (kurz KB).
b) Die im Text angeführten „Österreichischen Meisterschaften“, kurz ÖM, bezeichnen die jeweils höchste Leistungsstufe innerhalb einer Disziplin am Kleinbillard in der allgemeinen Klasse, den Damen-, Nachwuchs- und Seniorenmeisterschaften.
c) Sie sind für alle mit BSVÖ-Turnieren am Kleinbillard befassten Personen (Spieler und Funktionäre) gültig.
d) Die Begriffe Teilnehmer, Spieler, Funktionäre, Sportleiter, Schiedsrichter und Schreiber umfassen alle weiblichen und männlichen Beteiligten.
2. SPORTLEITUNG
a) Vor Saisonbeginn wird vom Sportleiter KB die Sportleitersitzung einberufen, an der pro BSVÖ-Mitgliedsverein der jeweilige Sportleiter bzw. ein dementsprechend informierter Vertreter teilnimmt. Den genauen Termin und Ort bestimmt der BSVÖ–Vorstand.
b) Bei der Sportleitersitzung kann der Verbandssportleiter nicht zugleich als Vereinsvertreter anwesend sein.
c) Bei der Sportleitersitzung können keine Beschlüsse gefasst werden. Sie stellt einen Fachausschuss dar, entsprechend den Statuten des BSVÖ. Jedoch werden die von den Vereinssportleitern eingebrachten Vorschläge von der KB-Verbandssportleitung geprüft und bei Notwendigkeit in der, der Sportleitersitzung folgenden BSVÖ-Vorstandssitzung als Antrag zur Abstimmung eingebracht.
d) Die Überwachung der sportlichen Tätigkeit der Vereine obliegt der zuständigen Verbandssportleitung. Die technische Durchführung von Verbandsturnieren und Österreichischen Meisterschaften obliegt der Turnierleitung. Diese setzt sich aus der KB-Verbandssportleitung (oder dem Verbandsdelegierten), dem Vereinssportleiter und dem Schiedsrichterobmann zusammen.
e) Die Einteilung der einzelnen Klassen, Distanzen und Höchstaufnahmenzahl in den verschiedenen Disziplinen wird auf Antrag der Verbandssportleitung von der BSVÖ-Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit für die kommende Saison festgelegt.
3. TURNIERVERGABE, PFLICHTEN DES AUSRICHTERS
a) Vereine, die sich um die Durchführung eines BSVÖ-Turniers bei der Sportleitersitzung bewerben, sind für die korrekte Durchführung verantwortlich.
b) Ausrichterpflichten:
1) Für Turniere, die mit Verbandsschiedsrichtern beschickt werden, hat der Ausrichter für geeignete Schreiber in ausreichender Anzahl zu sorgen.
2) Für Finale, die nicht mit Verbandsschiedsrichtern beschickt werden, hat der Ausrichter für eine ausreichende Anzahl von Schiedsrichtern zu sorgen.
3) Für Vorrunden bis einschließlich der 1. Klasse hat der Ausrichter für eine ausreichende Anzahl von Schreibern zu sorgen, die Partien können ohne Schiedsrichter gespielt werden.
4) Tische und Bälle müssen in geeigneter Qualität bereitgestellt werden, wobei die Tische bei Österreichischen Meisterschaften, die allgemeine Klasse betreffend, neu bespannt werden. Als neu bespannt gilt, wenn das in der Ausschreibung angegebene Material aufliegt und der nachstehende Zeitraum eingehalten wurde. Bei Inanspruchnahme des Tuchzuschusses muss in der Turnierwoche neu bezogen werden. Abweichungen davon müssen dem BSVÖ bekannt gegeben und begründet werden. Wird dies nicht eingehalten, so wird der Tuchzuschuss nicht ausbezahlt. Die Bälle müssen bei Österreichischen Meisterschaften zu Beginn neu sein.
5) Der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ehrenpreise (Pokale, Medaillen) bei der Siegerehrung vor Ort sind.
6) Ergebnisse müssen am Ende des Spieltages ausschließlich im online-Turnierverwaltungssystem des BSVÖ eingegeben werden.
7) Neben der vorgeschriebenen Billardbeleuchtung (min. 500 LUX) muss auch eine geeignete Raumbeleuchtung vorhanden sein.
8) Für die Aufrechterhaltung der Ruhe im Lokal trägt der Ausrichter die Verantwortung. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Mobiltelefone aller beteiligten Personen abgeschaltet werden. Der Ausrichter ist berechtigt, nach angemessener Verwarnung, Personen die den Turnierablauf nachhaltig stören, des Turniersaales (Klublokals) zu verweisen.
9) Dem Ausrichter fällt auch die Aufgabe zu, für die notwendigen Organisations- und Reinigungsmittel zu sorgen bzw. diese bereitzustellen und die hierzu erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
10) Weiters muss er dafür sorgen, dass der Turniersaal eine halbe Stunde vor Turnierbeginn zugänglich ist.
Als Hilfestellung siehe beiliegende Tabelle "AUSRICHTERINFO_2016.xls“
c) Vereinen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können bereits vergebene Turniere entzogen werden und bleiben bei einer Turniervergabe im nächsten Jahr eventuell unberücksichtigt.
d) Für Turniere, die der BSVÖ außerhalb seiner Vereine durchführt, trägt die vom BSVÖ bestimmte Turnierleitung die Sorge für eine klaglose Abwicklung des Bewerbes.
4. PREISE
Der Verband stellt für jeden Mannschafts- und Einzelbewerb Ehrenpreise zur Verfügung.
Die Beschaffung dieser Ehrenpreise ist Aufgabe des Verbandssportleiters KB.
5. REISEKOSTEN UND DIÄTEN
Auswärtige Teilnehmer haben ab 180 km Anspruch auf Übernachtungsgebühr pro Nächtigung auf Antrag unter Vorlage der Originalrechnung (siehe Finanzordnung).
6. RAUCHEN
Während den Turnierpartien bei einer Österreichischen Meisterschaft und allen anderen Verbandsturnieren besteht absolutes Rauchverbot für Spieler, Schiedsrichter und Schreiber. Ein allgemeines Rauchverbot im Turniersaal kann der Veranstalter in seinem Sportheim vor Turnierbeginn aussprechen, dieses ist dann für alle im Turniersaal befindlichen Personen verbindlich.
7. ALKOHOL
Während eines Turniers des BSVÖ besteht absolutes Alkoholverbot für Spieler, Schiedsrichter und Schreiber. Das heißt, am Veranstaltungsort vor und während der Partien an einem Spieltag bis zum Ende der letzten Partie des Spielers, Schiedsrichters oder Schreibers, besteht absolutes Alkoholverbot. Ebenso ist das Spiel im sichtbar alkoholisierten Zustand verboten und zieht einen sofortigen Ausschluss aus dem Turnier nach sich.
8. DOPING
Es gilt das „Doping-Reglement“ des österreichischen Anti-Doping-Komitees. Jeder Teilnehmer eines BSVÖ-Turniers ist verpflichtet, sich über das aktuelle Doping-Reglement zu informieren.
Hilfestellung hierzu gibt die (der) Anti-Dopingbeauftragte des BSVÖ.
9. MATERIAL
Das für eine Österreichische Meisterschaft vorgesehene Material (Tische, Tücher und Bälle) muss bei der Turniervergabe im Zuge der Sportleitersitzung bekannt gegeben werden.
10. TÜCHER
Die Tücher sind von grüner oder blauer Farbe. Ihre Qualität bzw. der Hersteller werden vom BSVÖ-Vorstand bewilligt. Innerhalb eines Turniers muss dieselbe Tuchware und Tuchqualität verwendet werden. Allfällige Ansuchen um Änderung zur Ausschreibung sind zwei Wochen vor Turnierbeginn an die KB-Sportleitung zu richten. Unterschiedliche Tuchqualitäten dürfen nur bei Turnieren, welche über den Zeitraum von einer Turnierwoche hinausgehen (Mannschaftmeisterschaft), eingesetzt werden.
11. BÄLLE
Die Bälle und ihre Qualität bzw. der Hersteller werden vom BSVÖ-Vorstand bewilligt und haben innerhalb eines Turniers gleich zu sein. Die Pflege der Ballgarnituren erfolgt durch die Turnierleitung und die Schiedsrichter (Schreiber, wenn Vorrundenpartien ohne Schiedsrichter gespielt werden). Ein Behandeln der Bälle mit Reinigungsmitteln ist nur nach Anweisung der jeweiligen Turnierleitung erlaubt. Die Benützung privater Bälle durch die Spieler ist untersagt.
Allfällige Ansuchen um Änderung zur Ausschreibung sind zwei Wochen vor Turnierbeginn an die BSVÖ-Sportleitung zu richten.
Seit der Saison 2006/07 ist die Qualität "Pro Cup" (gepunktete Bälle) ausschließlich für die Disziplin Dreiband zulässig, die Wahl steht dem Ausrichter frei.
12. SHOTCLOCK
Für alle ÖM und ÖSTM Dreiband Einzelbewerbe ist auf Grund der internationalen Folgebewerbe der Einsatz der Shotclock verpflichtend. Diese werden vom BSVÖ für das jeweilige Turnier zur Verfügung gestellt. Es gibt zwei Timeout (im Satzsystem ein Timeout pro Satz) je Spieler je Partie (nach Ablauf der 40 Sekunden werden neuerlich 40 Sekunden gestartet, oder das Timeout (40 Sekunden) wird zur (ab)laufenden Zeit addiert und angezeigt.
In beiden Fällen hat der Spieler maximal 80 Sekunden Zeit für die Ausführung seines Stoßes.
Nach Ablauf der Shotclock wird dem Gegner der Anfangsstoß aufgestellt.
13. NENNUNG
a) Spielberechtigt ist grundsätzlich jeder Spieler, der dem BSVÖ angehört und die speziellen Vorschriften der jeweiligen Spielart erfüllt. Nicht startberechtigt sind jene Spieler, die einer ausgesprochenen Sperre unterliegen. Bei Österreichischen Meisterschaften ist die österreichische Staatsbürgerschaft maßgebend, ausgenommen der BSVÖ-Vorstand entscheidet auf Grund besonderer Umstände anders.
b) Die Nennung eines teilnahmeberechtigten Spielers erfolgt über die Sportleitung jenes Vereines, für den der Spieler in der jeweiligen Saison startberechtigt ist, an den BSVÖ. Jeder Spieler ist für seine termingerechte Nennung bei der Vereinssportleitung selbst verantwortlich.
c) Der Nennschluss ist, wenn nicht anders verlautbart, bei Verbandsturnieren jeweils der dem Turnierbeginn vorausgehende Dienstag, 18:00 Uhr. Nennungen sind ausschließlich per Onlineeingabe im Turniersystem des BSVÖ abzugeben. Nennungen für die ÖM haben zum Nennschluss der 1. Klasse zu erfolgen, es gibt keinen eigenen Nennschluss für die ÖM.
d) Ein Spieler kann in einer Sportsaison des BSVÖ nur für einen Verein am Kleinbillard starten. Der Sitz des Vereins definiert diesen Spieler auch als Landesverbandsspieler. In Einzelfällen kann mit Genehmigung des Vorstandes ein begründeter Vereinswechsel während des Sportjahres stattfinden (Übersiedlung, Vereinsauflösung, etc.). Als "Bundeslandvertreter" gilt die Vereinszugehörigkeit und die Spielberechtigung bei einem Bundesland am Kleinbillard (siehe Punkt 14e) unten).
e) Spieler, die ihre Qualifikation für die nächsthöhere Klasse erst im Verlauf der vorhergehenden Klasse erringen (Überspieler) und den Nennschluss nicht einhalten können, müssen sofort nach Ende ihrer letzten Partie die Nennung abgeben (Beispiel: Finale der unteren Klasse). Dies gilt insbesondere für den Sieger des Finales einer Klasse für die Einladung zur nächsthöheren Klasse (gilt nicht für ÖM).
f) Jeder Sieger einer Klasse (bis zur 2.Klasse) hat das Recht, in der nächsthöheren Klasse zu starten. Diese Einladung ist unabhängig vom erreichten GD-Wert seines Sieges. Ist der Sieger gleichzeitig ein Überspieler, so entfällt diese Begünstigung. Andere Nennungen können von der Verbandssportleitung angenommen werden, wenn wesentliche Gründe dafürsprechen (zu geringe Teilnehmeranzahl, Angleichung der Vorrundengröße, etc.) und die Spielpläne noch nicht erstellt wurden.
g) Durch Abgabe der Nennung verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die Turnierbestimmungen anzuerkennen und zu befolgen, sowie das jeweilige Nenngeld zu entrichten.
h) Die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung eines Spielers erfolgt durch die KB-Verbandssportleitung. Die Größe eines Finales und eventuelle Ergänzungsspieler werden immer von der Verbandssportleitung bestimmt.
i) Um Nennungen von Spielern zu verhindern, deren Teilnahme an einem Verbandsturnier oder an einer Österreichischen Meisterschaft nicht im Interesse des entsendenden Vereins ist, müssen diese Spieler vor Nennschluss des betreffenden Turniers vom Verein dem Verband namhaft gemacht werden. Gleichzeitig ist ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung an den Verband zu übermitteln, aus dem die Sperre des betreffenden Spielers und die Umstände, die zur Sperre geführt haben, hervorgehen
14. TEILNEHMERZAHL BEI VERBANDSTURNIEREN
a) Die Mindestteilnehmerzahl bei Verbandsturnieren ist 3. In diesem Fall spielt jeder gegen jeden zwei Mal. Bei einer Teilnehmeranzahl von 4 können Doppelrunden angesetzt werden, diese sind verpflichtend bei ÖM (Ausnahme: Gruppenspiele).
b) Ab 8 Teilnehmern können Vorrunden oder Gruppenspiele angesetzt werden oder ein anderer Turniermodus gewählt werden.
15. VORRUNDEN UND FINALE
a) Jedes Finale oder die Qualifikation hiefür ist in sich abgeschlossen. Sind bei einem Turnier Vorrunden, so nehmen die Finalisten keine in der Vorrunde erzielten Points und Aufnahmen oder Bestleistungen mit.
b) Ist die Abhaltung einer Vorrunde in einem Vereinslokal auf Grund der ausreichenden Nennungen dieses Vereines möglich, so werden die Mitglieder dieses Vereines vorrangig in diese Vorrunde eingeteilt. Überzählige Nennungen und Einzelnennungen werden aufgeteilt bzw. können eigene Vorrunden bilden.
c) Das „Heimspielrecht“ wird in jedem Fall dem vereinstärksten genannten Spieler und dem Vereinssportleiter zuerkannt.
d) Nimmt ein am Finale teilnahmeberechtigter Spieler nicht am Finale teil, so kann die Verbandssportleitung das Finale entsprechen ergänzen oder abändern.
e) Bei einem Verbandsturnier mit Vorrunden ist pro Landesverband ein Spieler von der Teilnahme an der Vorrunde befreit ("Landesverbandsvertreter"), wenn er
1) aufgrund seiner Leistungen qualifiziert ist
2) sein Landesverband keine eigene Vorrunde ausrichtet.
g) Zum Finale kann vom austragenden Verein der GD-stärkste genannte Spieler die sofortige Startberechtigung begehren. Dieses Recht ist unabhängig davon, ob dieser Verein noch zusätzlich eine eigene Vorrunde austrägt.
h) Die möglichen Finalisten pro Vorrunde sind der 1. und 2. Platz und werden im Zuge der Ergebnisbekanntgabe gemeldet. Finalnennungen ab dem 3. Platz können abgegeben werden, werden jedoch für das Ranking nicht berücksichtigt.
i) Die Anzahl der möglichen Finalisten pro Vorrunde muss im Verhältnis zur Größe der Vorrunden stehen.
j) Bei Ausfall von Vorrundenteilnehmern hat die Verbandssportleitung das Recht, die Anzahl der Finalisten zu reduzieren.
k) Bei der Vergabe der Finale im Rahmen der Sportleitersitzung wird auch die maximale Anzahl der Finalisten festgelegt, mindestens jedoch 6 Teilnehmer.
l) Im Falle von zu vielen eingemeldeten Finalteilnehmern aus den Vorrunden wird ein Ranking nach GD der für das Finale genannten Vorrundensieger (Vorrundensieger vor Zweitplatzierten) bzw. max. der Zweitplatzierte durch die Verbandssportleitung durchgeführt. Überspieler aus unteren Klassen werden nach den Vorrundensiegern gereiht, wenn keine Vorrunde gespielt wird. Aus dem Ranking wird die durch den Finalausrichter bekanntgegebene Anzahl von Finalisten ermittelt. Der Fixstarter des Ausrichters ist davon nicht betroffen. Es werden keine Zwischenrunden gespielt.
16. KLASSENGRENZEN UND GENERALDURCHSCHNITT
a) Ein Überspielen wird nur gewertet, wenn sämtliche Partien eines Turniers (Qualifikationsrunde, Vorrunde oder Finale) ordnungsgemäß absolviert wurden.
b) Überschreitet ein in einer bestimmten Klasse (Qualifikationsrunde, Vorrunde) erzielter GD die obere Klassengrenze, so steigt der Spieler in derselben Saison in die dem neuen GD zugehörige Klasse auf und kann nicht am Finale der überspielten Klasse teilnehmen.
c) Überschreitet der in einem Finale erzielte GD die obere Klassengrenze, so erhält der Spieler aber trotzdem den seiner Platzierung entsprechenden Ehrenpreis. Der neu erzielte GD wird in der „best of“ Wertung berücksichtigt.
d) Unterschreitet ein in einer bestimmten Klasse (Qualifikationsrunde, Vorrunde) erzielter GD die untere Klassengrenze, so ist der Spieler, falls er auf Grund seiner Partiepunkte zum Finale qualifiziert ist, trotzdem am Finale teilnahmeberechtigt. Falls er nicht am Finale teilnehmen kann und mit der Regel „best of“ keinen besseren GD besitzt, steigt der Spieler in die dem neuen GD zugehörige Klasse am Ende der Saison ab.
e) Jeder erzielte GD ist auch sofort für Folgeturniere innerhalb der gleichen Saison gültig. Beispiel: Freie Partie für die Mannschaftsmeisterschaft oder Ergebnisse der Mannschaftsmeisterschaft für die Disziplinen Einband und Dreiband, allerdings dies nur bei positiver Veränderung im Eingangs-GD bzw. Klasse.
f) Zur Wertung des GDs sind mindestens drei vollständig zu Ende gespielte Partien des entsprechenden Turniers erforderlich. Ausnahme: Fällt eine dieser drei Partien aus, so wird dem nicht schuldtragenden Spieler der GD aus den zwei Partien errechnet, damit er bezüglich einer eventuellen Aufstiegsmöglichkeit nicht benachteiligt ist. Dagegen verliert der schuldtragende Spieler das Aufstiegsrecht, auch wenn sein GD die vorgeschriebene Klassengrenze übersteigen sollte und steigt ab, wenn der GD aus seinen Partien unter der Klassengrenze liegt.
17. VERJÄHRUNG DES GENERALDURCHSCHNITTES
(siehe auch Ranglistenordnung KB)
a) Nimmt ein Spieler drei Spielsaisonen nicht am Turnier einer bestimmten Klasse und Spielart teil, so wird er in die passive Rangliste überstellt.
b) Verliert ein Spieler die Teilnahmeberechtigung an einem Turnier nur auf Grund der Verjährung, so kann ein GD einer schwereren Disziplin zur Qualifikation herangezogen werden.
Im Übrigen gilt die Regelung, dass jeder namentlich nicht in der Rangliste erfasste Spieler in der untersten Klasse einer Disziplin starten muss, außer wichtige sportliche Gründe erlauben eine bessere Einstufung, dieses Recht bleibt ausschließlich der Verbandssportleitung KB vorbehalten.
18. PARTIEEINTEILUNG
a) Für jedes Verbandsturnier, für Gruppenspiele (Qualifikationen) und Finalrunden wird eine Partieeinteilung erstellt, aus der der Partiebeginn aller Spiele und die Paarungen hervorgehen.
Bei Finale und Österreichischen Meisterschaften und allfälligen Qualifikationsturnieren wird der Spielplan (Partieeinteilung) von der Verbandssportleitung KB erstellt.
Bei Vorrunden ist die Partieeinteilung vom jeweiligen Vereinssportleiter vorzunehmen.
b) In Gruppenspielen müssen Partien klubgleicher Spieler möglichst immer am Beginn des Turniers ausgetragen werden ohne Rücksicht auf das Eingangsklassement, es sei denn, dass durch wichtige sportliche Gründe die Verbandssportleitung anders entscheidet.
Beispiel für Gruppenspiele (in Klammer Verein), GD lt. Eingangsklassement:
Gruppe A 1 GD 1 oder TV (BAD) Gruppe B 1 GD 2 (POT)
A 2 GD 4 (MBK) B 2 GD 3 (OBK)
A 3 GD 5 (WRN) B 3 GD 6 (MEL)
A 4 GD 8 (WIS) B 4 GD 7 (PÖL)
Bei Klubgleichheit mehrerer Spieler wird die Position des 2. Spielers verschoben:
Gruppe A 1 GD 1 oder TV (BAD) Gruppe B 1 GD 2 (POT)
A 2 GD 3 (POT) B 2 GD 4 (MBK)
A 3 GD 5 (WRN) B 3 GD 6 (MEL)
A 4 GD 7 (MBK) B 4 GD 8 (WIS)
c) Die Partieeinteilung wird vom austragenden Verein spätestens einen Tag vor Turnierbeginn im Lokal (Turnierort) ausgehängt.
d) Es ist die Aufgabe jedes Turnierteilnehmers, sich um seine Termine des Spielplans zu kümmern.
e) Jede Vorrunde beginnt normalerweise am Montag (es kann aber schon ab Veröffentlichung der Vorrunden auf der Homepage des BSVÖ mit der Austragung der Vorrunden begonnen werden) der laut Terminkalender angegebenen Woche und endet spätestens am darauffolgenden Sonntag. Alle zu einer Vorrunde eingeteilten Spieler haben sich spätestens am Montag bis 19.00 Uhr bei der Klubsportleitung des Vereins, der ihre Vorrunde veranstaltet zu melden und ihre Termine bekannt zu geben. Daraufhin erstellt der Vereinssportleiter einen Vorrundenspielplan, der für alle Teilnehmer verbindlich ist. Partien klubgleicher Spieler sind immer an Beginn der Vorrunde anzusetzen außer terminliche Gründe lassen diese Einteilung nicht zu.
f) Zwischenrunden werden nicht mehr vorgesehen.
19. ÖM, QUALIFIKATIONEN
Österreichische Meisterschaften werden in der Regel mit 6 Teilnehmer (in Ausnahmefällen mit mindestens 5 Teilnehmern) ausgetragen und müssen so angesetzt werden, dass das Mindesterfordernis von vier Partien pro Teilnehmer gegeben ist. Bei ausreichend Nennungen kann die Verbandssportleitung eine Österreichische Meisterschaft in Final- und Gruppenspiele ansetzen. Aus den Gruppenspielen (für Finalteilnehmer noch kein abgeschlossenes Turnier) werden die für die Finalrunde zu berücksichtigenden Partiepunkte sowie alle erzielten Points und Aufnahmen oder Bestleistungen mitgenommen.
Gibt es bei einer Österreichischen Meisterschaft Qualifikationen (Vorrunden), so nehmen die Qualifikanten keine in der Vorrunde erzielten Punkte und Aufnahmen oder Bestleistungen mit.
Der erzielte GD von derartig abgeschlossenen Turnieren wird in der „best of“ Wertung berücksichtigt (Kürzel ÖM VR).
Die KB-Sportleitung ist berechtigt, bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl bei ÖM Einladungen auszusprechen, so. z.B. den Sieger oder Durchschnittsbesten der jeweils 1.Klasse dieser Disziplin.
20. ZEREMONIELL
Bei Österreichischen Meisterschaften ist die Anbringung der Österreichischen Fahne durch den Ausrichter verpflichtend. Bei internationalen Begegnungen sind zusätzlich das Anbringen der Fahne der Gäste und das Abspielen von Hymnen verpflichtend.
21. WARTEZEIT, EINSPIELZEIT, VERSCHIEBUNGEN UND PARTIEBEGINN
a) Fünfzehn Minuten vor der im Spielplan festgelegten Zeit haben sich die Teilnehmer im Turniersaal einzufinden. Erscheint ein Spieler später, jedoch noch vor Partiebeginn, so verliert er das Recht auf seine Einspielzeit. Diese beträgt pro Spieler fünf Minuten und beginnt zehn Minuten vor Partiebeginn. Zusätzliche Einspielzeiten können von der Verbandssportleitung festgesetzt werden.
b) Ist ein Spieler zum festgesetzten Beginn seiner Turnierpartie nicht im Turniersaal, so hat der Gegner das Recht, nach Verständigung der Turnierleitung nicht mehr anzutreten und die Partiepunkte für sich zu buchen. Eine Verschiebung oder Verlegung der Partie kann nur im Einverständnis mit der Turnierleitung und dem Partner erfolgen und darf den Ablauf etwaiger anderer Turnierpartien nicht stören.
c) Ist die Dauer einer festgelegten Turnierpartie länger als im Spielplan vorgesehen, so verschiebt sich der Beginn der folgenden Turnierpartien dementsprechend.
d) In allen anderen Fällen entscheidet die Turnierleitung nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter.
22. TURNIERTABELLE UND ZÄHLZETTEL
a) Die Turnierpartie ist auf Vordrucke (bei Einzelbewerbe Zählzettel, bei Mannschaftsbewerben die Mannschaftsspielberichte) einzutragen und von Spielern (Mannschaftsführern), dem Schiedsrichter und dem Schreiber zu unterfertigen. Die Partien eines Turniers werden in einer Turniertabelle eingetragen. Die Reihenfolge der Eintragungen in der Turniertabelle lautet:
Name, Vorname, Klubzugehörigkeit, Partiepunkte, Points, Aufnahmen, GD (auf 3 Stellen ohne Rundung), BED (auf 3 Stellen ohne Rundung), HS, Platz.
Die Felder der Turniertabelle (die einzelnen Partien) werden wie folgt beschriftet:
Die Felder der Turniertabelle (die einzelnen Partien) werden wie folgt beschriftet:
links oben: Punkte |
rechts oben: Aufnahme
|
|
Mitte: bei Sieg roter Punkt oder 2 bei Niederlage blauer Punkt oder 0 bei Unentschieden roter und blauer Punkt verschoben übereinander, grüner Punkt oder 1
|
||
links unten: Durchschnitt |
rechts unten: Höchstserie. (* markiert eine Schlussserie) |
Beispiel:
400 |
6
|
|
2 |
|
|
66,666 | 214* |
b) Jeder (General-) Durchschnitt wird auf 3 Dezimalstellen ohne Rundung errechnet. Höchstserien als Schlussserien werden mit "*" gekennzeichnet.
23. ERMITTLUNG DES SIEGERS
a) Für den Sieg ist die Anzahl der erzielten Partiepunkte ausschlaggebend. Pro Partie erhält der Sieger zwei und der Verlierer null Punkte, bei unentschiedenem Ausgang werden die Punkte geteilt.
Bei Punktegleichheit entscheidet der bessere Generaldurchschnitt (GD) über die Platzierung, bei GD-Gleichheit der bessere Einzeldurchschnitt (BED), ist dieser ebenfalls gleich, so entscheidet die größere Höchstserie (HS). Ist diese ebenfalls gleich, so entscheidet der Ausgang der persönlichen Begegnung. Bei unentschiedenem Ausgang der persönlichen Begegnung entscheidet der zweitbeste Einzeldurchschnitt (BED).
Bei Gleichheit des zweitbesten Einzeldurchschnittes (BED) entscheidet die zweitbeste Höchstserie. Sind alle rechnerischen Faktoren gleich, so entscheidet das Los.
Endet eine Partie im "KO-System" unentschieden, so wird nach Banden-Entscheid auf 20% (es wird immer auf volle Points aufgerundet) der ursprünglichen Distanz gespielt. Ist die Partie damit noch nicht entschieden, so erfolgt erneut ein Bandenentscheid und die Spieler spielen abwechselnd so lange den Anfangsstoß, bis jemand (bei gleicher Aufnahme) führt.
Das Ergebnis wird immer als Unentschieden gewertet (Nachspielpunkte und dazugehörende HAZ sind nur zur Ermittlung des Aufstiegs).
b) Bei Turnieren in Satz- oder anderen Systemen ist das Wertungsschema der Ausschreibung zu entnehmen.
24. BELEGS- UND INFORMATIONSFLUSS, BEGLAUBIGUNG
a) Sämtliche Ergebnisse müssen bis spätestens Montag nach dem Turnier, 18:00 Uhr im online-Turniersystem des BSVÖ eingegeben werden. Kommt ein Ausrichter dieser Verpflichtung nicht nach, so wird dieses Turnier für die Finalteilnahme und/oder die Rangliste nicht gewertet.
b) Alle Turnierergebnisse sind im Online-System des BSVÖ einzugeben und werden ausschließlich dort weiter behandelt. Turniertabellen und Spielzettel nimmt der Finalist zum Finale mit. Der Finalveranstalter sammelt alle Vorrundenergebnisse der Finalteilnehmer und übergibt diese mit den Finalergebnissen der KB–Verbandssportleitung. Diese überprüft die Ergebnisse.
c) Turniertabellen und Zählzettel sind Eigentum und Bestandteil des Verbandsarchivs.
25. REKORDE
a) Österreichische Rekorde können nur bei Österreichischen Meisterschaften, Europa- oder Weltmeisterschaften und Länderkämpfen aufgestellt werden.
Als Rekorde gelten der Generaldurchschnitt am Ende eines Turniers aus mindestens drei vollständig zu Ende gespielten Partien, der beste Einzeldurchschnitt und die Höchstserie.
26. ABBRUCH DER TURNIERPARTIE
a) Eine Turnierpartie wird dann aus fremdem Verschulden abgebrochen, wenn die Ursache auf den bisherigen Verlauf der Turnierpartie Einfluss genommen hat oder nimmt. Sie ist auf jeden Fall zu wiederholen.
b) Muss eine Turnierpartie aus fremdem Verschulden abgebrochen werden und hat die Ursache des Abbruchs keinen Einfluss auf den bisherigen Verlauf, so wird die Stellung der Bälle markiert und die Partie zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt.
c) Die Ursache des Abbruchs muss vom Schiedsrichter, bei Vorrundenpartien ohne Schiedsrichter vom Schreiber, schriftlich festgehalten und durch seine Unterschrift bestätigt werden. Bei Mannschaftsbewerben müssen auch die beiden Mannschaftsführer am Mannschaftsspielbericht unterschreiben.
27. AUSSCHEIDEN AUS DEM TURNIER
Kann ein Teilnehmer, gleichgültig aus welchen Gründen immer, weniger als die Hälfte der vorgesehenen Turnierpartien vollständig zu Ende spielen, so werden alle bis dahin gespielten Partien gestrichen. Ausgenommen davon ist die Regelung der GD-Berechnung, die bereits im Punkt 15 f) aufgezählt wurde.
28. PROTESTE
Diese sind gegebenenfalls auf der Rückseite des Vordruckes zur Partieaufzeichnung (Zählzettel) vom Spieler zu vermerken und bei der Dateneingabe ins Online-System des BSVÖ ebenfalls einzugeben. Über die Proteste entscheidet die Turnierleitung in 1. Instanz. Im weiteren Verlauf gelten die BSVÖ-Statuten. Ein Protest nach Vorfällen in einem Turnier ist zusätzlich zum Vermerk am Partiezettel bis spätestens zum nächsten Werktag per E-Mail durch die Turnierleitung an den zuständigen BSVÖ Sportleiter zu senden.
29. TURNIERKLEIDUNG
a) Turnierkleidung ist für alle vom BSVÖ ausgeschriebenen Einzel- und Mannschaftsturniere vorgeschrieben.
b) Bei allen BSVÖ-Turnieren ist das Tragen der „Klubdress“ vorgeschrieben. Bei allen Mannschaftsturnieren treten die Spieler einheitlich an.
c) Bei Österreichischen Meisterschaften und Staatsmeisterschaften (Einzelbewerb) trägt der Spieler seine persönliche Dress, bestehend aus Gilet, langärmeligem Hemd, schwarzer Tuchhose, schwarze Socken und schwarze Schuhe.
d) Die allgemeine Turnierkleidung besteht aus einem einfärbigen Hemd (auch kurzärmelig) oder Polohemd (mit Kragen, Knopfleiste, gebündelter, mindestens halblanger Ärmel und Klubwappen), schwarzer Tuchhose, schwarze Socken und schwarze Schuhe.
e) Jeans und Hosen aus ähnlichen Textilien oder Leder sind nicht erlaubt.
f) Wenn extreme Temperaturen im Spielsaal auftreten, so ist die Turnierleitung ermächtigt, die Bekleidungsvorschriften abzuändern (sog. Sommer – Erleichterung).
g) Damen können eine persönliche Dress, siehe Punkt c), oder schwarz/weiß tragen.
h) Die Teilnehmer einer Österreichischen Meisterschaft oder eines Verbandsturniers tragen auf der linken Brustseite ihr Vereinswappen/Emblem bzw. Schriftzug. Ausgenommen hiervon sind Teilnehmer einer Welt- oder Europameisterschaft oder Spieler der Nationalmannschaft, die das von der Bundessportorganisation ausgegebene offizielle Staatswappen tragen können. Der Spieler hat seine Landesverbandszugehörigkeit durch das Tragen eines Landeswappens oder Emblems zu kennzeichnen, wenn dies die Turnierordnung des Landesverbandes vorsieht.
i) Die Abnahme der Bekleidung der Turnierteilnehmer erfolgt 30 Minuten vor Beginn der ersten Partie jedes Turniertages durch die Schiedsrichter des BSVÖ Schiedsrichterkaders oder der Turnierleitung vor Ort bei Klassen unter ÖSTM oder ÖM. Der nicht den Vorschriften entsprechend bekleidete Spieler läuft Gefahr, vom Turnier ausgeschlossen zu werden.
j) Bei allen Teilnehmern an BSVÖ Turnieren ist die Anbringung der Klubidentifikation (Emblem, Schriftzug) am Klubdress verpflichtend.
k) Das Tragen eines vom BSVÖ verliehenen Nationaldress ist alternativ zulässig.
l) Bei allen Mannschaftsbewerben ist eine Abweichung vom einheitlichen Teamdress für Spieler/Klubs nur nach vorheriger Genehmigung des BSVÖ Sportleiters zulässig.
30. WERBUNG
Für die Werbung an der Spielerkleidung ist die jeweils gültige Regelung der CEB einzuhalten. Zusätzlich kann der BSVÖ die Werbemöglichkeiten einschränken, verbieten oder definieren. Bei Veranstaltungen des BSVÖ hat die Sportleitung das Recht auf Untersagung von Werbung, wenn dadurch Interessen des BSVÖ betroffen sind. Teilnehmer und Funktionäre dürfen bei BSVÖ Turnieren nur Werbung tragen, die vom BSVÖ genehmigt wurde.
31. BILLARDGELD
Jeder Verein ist berechtigt, Billardgeld bei Vorrunden, Gruppenspielen und Finale sowie von allfälligen Qualifikationsturnieren von den Spielern einzuheben. Ausgenommen hiervon sind Österreichische Meisterschaften, Nachwuchsturniere und Mannschaftsbewerbe.
32. NENNGELD
Das von der Delegiertenversammlung festgelegte Nenngeld wird pro Nennung und Disziplin / Klasse vom nennenden Verein eingehoben und an den BSVÖ über Aufforderung weitergeleitet. Sämtliche Nenngelder sind binnen 14 Tagen nach Ausschreibung durch den BSVÖ an den BSVÖ zu entrichten, fällige Mitgliedsbeiträge bis zum 30. Juni sind vor der Sportleitersitzung an den BSVÖ zu entrichten. Liegt zum jeweiligen Termin keine gültige Zahlungsbestätigung vor, so wird der betreffende Verein in der folgenden Saison von allen Mannschaftsbewerben ausgeschlossen. Bei Mini-, Schüler-, Jugend- und Juniorenbewerben wird kein Nenngeld eingehoben.
33. DOPING
Es gelten die Anti-Doping Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 (BGBl I 93/2014 - ADBG) sowie der Anti-Doping-Regelungen der CEB und der UMB.
34. ALTERSBEGRENZUNG
Die Altersbegrenzungen für BSVÖ-Turniere zu Beginn der Sportsaison (Stichtag 1. Sept.) gestalten sich wie folgt:
MINITURNIERE: Teilnehmer dürfen das 15. Lebensjahr nicht überschritten haben.
SCHÜLERTURNIERE: Teilnehmer dürfen das 17. Lebensjahr nicht überschritten haben.
JUGENDTURNIERE: Teilnehmer dürfen das 19. Lebensjahr nicht überschritten haben.
JUNIORENTURNIERE: Teilnehmer dürfen das 21. Lebensjahr nicht überschritten haben.
SENIORENTURNIERE: Teilnehmer müssen das 65. Lebensjahr beendet haben.
ALLGEMEINE KLASSE: Teilnehmer sind an keine Altersgrenze gebunden.
35. EINLADUNGSTURNIERE
a) Alle Teilnehmer an Einladungsturnieren und an Turnieren, die nicht im Terminkalender des BSVÖ aufscheinen und keine vereinsinternen Turniere sind (Klubmeisterschaften, etc.), müssen rechtzeitig die Genehmigung des BSVÖ einholen.
b) Die Teilnahme an Einladungsturnieren, die nicht vom BSVÖ genehmigt wurden, kann Sanktionen nach sich ziehen.
c) Spieler (BSVÖ - Mitglieder) müssen bei Bedarf dem BSVÖ für seine Verpflichtungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Länderkämpfe, etc.) zur Verfügung stehen.
Vereine oder Einzelmitglieder des BSVÖ, die ein Turnier mit Geld- oder Sachpreisen veranstalten möchten, das nicht im offiziellen Terminkalender des BSVÖ aufscheint, müssen beim BSVÖ spätestens 4 Wochen vor Turnierbeginn um eine Genehmigung ansuchen. Wird ein Turnier ohne Genehmigung des BSVÖ ausgerichtet, kann es für den (die) Veranstalter Sanktionen nach sich ziehen.
36. MANNSCHAFTSWETTBEWERBE
Für alle Fragen, die die Mannschaftswettbewerbe betreffen und nicht eindeutig aus den Turnier und Organisationsregeln hervorgehen oder beantwortet werden können, wird auf die Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe KB verwiesen.
37. ALLGEMEINES
a) Alle nicht in dieser Turnierordnung geregelten Fälle sowie Verstöße gegen diese Turnierordnung entscheidet in erster Instanz die Turnierleitung des jeweiligen Bewerbes.
b) Aus wichtigen Gründen können von der Verbandssportleitung Abweichungen von dieser Turnierordnung festgelegt werden. Darüber ist in der nächsten BSVÖ-Vorstandssitzung zu berichten.
c) Für Proteste wird auf die detaillierten Bestimmungen der BSVÖ-Statuten verwiesen.
d) Mit dieser Ausgabe der Turnierordnung und Organisationsregeln verlieren alle diesbezüglichen vorherigen Regelungen ihre Gültigkeit.
Wien, September 2016
Josef Piller, Markus Krska, Gottfried Thaun
BSVÖ - Sportleitung KB
der 1.MBK wünscht
ein schönes Osterfest
Wir benötigen dringend die Unterstützung der Mitglieder.
Wir suchen noch Schiedsrichter und Schreiber .. und Interessierte
zum Finale 1. Klasse 52/2 von Freitag 19. bis Sonntag 21. Februar 2016
Spendenaufruf * Tisch-Spende
Liebe Sportfreunde!
Liebe Klubkollegen!
Am Freitag haben wir mit der Fa. Weingartner (Heizung macht unser Gustl) vereinbart, dass ab Montag, den 20. November 2017, mit der Renovierung unserer Tische begonnen wird (Dauer ca. 2 bis 3 Wochen).
- neue Banden
- neue Heizung
- Bandenholz usw.
- Kosten ca. 10.000 EUR inkl. Steuer
Nach diesen Adaptionen sollten unsere Tische wieder für mehrere Jahrzehnte in Schuss sein.
Bitte um zahlreiche Spenden an
AT20 1100 0015 7308 9800
Zusatz: TISCHSPENDE
bzw. verbindliche Spendenzusagen können an mich und den Kassier (Johann Bichler) bzw. den gesamten Vorstand getätigt werden.
Danke für EURE Unterstützung.
Obmann
1. Mariahilfer Billardklub Sportheim Mariahilferstrasse 189/11, 1150 Wien Tel: +43 1 9672894 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gegründet 1953 |
|||||
3 Kleinbretter (2,10m x 1,05m). Individuelle Trainingsmöglichkeiten.Bei uns wird ausschließlich Karambol-Billard (Kleinbrett) gespielt, und zwar sowohl zum Vergnügen als auch auf sportlicher Basis. Wir veranstalten Klub- und Verbandsturniere bis hin zu Österreichischen Meisterschaften. | |||||
Klublokal | Klublokal | Klublokal | Vorraum | Tisch |